Traversflöte in d’ nach Quantz,

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vierteilig, Grenadill, Ebenholz , Elfenbeinfassungen, es/dis-Klappe,
Stimmzug auf Wunsch
andere Hölzer auf Anfrage.




Johann Joachim Quantz, Berlin, (1697 – 1773)
Signierung: keine

Der Flötist, Komponist, Lehrer, Autor und Flötenbauer war 1716 zunächst in Dresden als Oboisten tätig. Dort nahm er 1718 Flötenunterricht bei Buffardin. Nach mehreren Stationen in Italien (1724) und Paris (1726) kehrte er 1728 als 2. Flötist neben Buffardin an den Dresdner Hof zurück. In Paris fügte er offenbar die zusätzliche Klappe für „dis“ hinzu, um den Unterschied von „es“ und „dis“ hörbar zu machen („dis“ ist wenig tiefer als „es“).
Im Jahre 1728 lernte der 16jährige Kronprinz Friedrich von Preußen, der spätere König, Quantz kennen und war von dessen Flötenspiel so begeistert, dass er fortan diesem Instrument sein besonderes Interesse zuwandte und Quantz als Lehrer annahm.
Seiner Autobiographie zufolge begann er 1739 aufgrund des Fehlens guter Flöten „selbst welche zu bohren und abzustimmen“.
Seit 1741 war er dann wohlbestallter und bestbezahlter Komponist, Flötist und Lehrer am Hofe Friedrichs in Berlin tätig. Darüberhinaus lieferte er dem König 1745 zwei Flöten zum Preise von je 100 Dukaten, 1751 vier für je 1100 Reichsthaler und 1754 drei Flöten. Unter diesen Lieferungen wird auch die heute im Berliner Musikinstrumenten-Museum aufbewahrte Ebenholzflöte mit 4 Mittelstücken, zusätzlicher Dis-Klappe, Stimmzug und Schraubkorken gewesen sein.
Mit dem Potsdamer Flötenbauer Friedrich Gabriel August Kirst soll er ab 1768 zusammengearbeitet haben. Tromlitz behauptet 1800, Quantz habe keineswegs eigenhändig Flöten hergestellt, sondern ein beauftragter Flötenbauer hätte diese nach seinen Angaben angefertigt. Diese Angabe lässt sich nicht ohne Weiteres von der Hand weisen. Die Tatsache etwa, dass Quantz zugeschriebene Flöten nicht signiert sind, ist durchaus ein Argument. Der Hinweis mancher Forscher auf die Handwerkerordnung, nach der Quantz kein Recht auf Signierung gehabt hätte, ist nur bedingt stichhaltig: Sicher gab es Städte wie zum Beispiel Nürnberg, die eine solche strenge Ordnung hatten. Für Berlin oder Potsdam galt dies wohl kaum und als „Günstling“ des Königs hätte er sich sicherlich darüber hinwegsetzen können. Eher käme die Ansicht von Kernbauer und Krickeberg 1) in Betracht. Ihrer Auffassung nach seien an den Hof gelieferte Gegenstände in der Regel nicht signiert worden. Als Nachweis führen sie unsignierte, Johann Heytz zugeschriebene, Blockflöten und die Quantz zugeschriebenen Traversflöten an.
C.F. Freyer, arbeitete von vor 1763 bis 1772, seinem Todesjahr, in Potsdam als Holzblasinstrumentenbauer und stellte offenbar in Zusammenarbeit mit Quantz Flöten für den König her: 1763 erschien eine Anzeige für eine „Freyerischen Flöte mit doppelten silbernen Klappen & 6 Mittel-Stücken nach dem Quantz’schen Bohr“. Da Freyer sehr wahrscheinlich schon vor 1763 als Flötenbauer aktiv war, können er, sowie sein Nachfolger Kirst, als Urheber der (nicht signierten) Quantz’schen Flöten betrachtet werden
Kirst war Geselle bei Freyer und übernahm nach dessen Tod 1772 durch Heirat seiner Witwe Eva Maria Freyer die Werkstatt. Diese Einheirat weist allerdings wiederum auf eine bestehende Handwerksordnung hin.
Weitere Flötenbauer in Berlin, die mit Quantz hätten zusammenarbeiten können, sind
Johann Reinicke (1756), „ Kgl. Instrumentenmacher“, Rolander (1747) sowie F. Steining, (2. Hälfte 18. Jh.) Von den drei letztgenannten sind Flöten überliefert.
Noch Tromlitz äußert sich mit größter Bewunderung über das Quantz’sche Flötenspiel. Bei seinen Flöten können heute noch ihre außerordentliche Klangqualitäten bewundern..


1)
Sophie Charlotte und die Musik in Lietzenburg, Berlin 1987, SIM, ISBN 3-922378-07-2, S. 52
Die Magie der Flöte, Berlin 1986, SIM, ISBN 3-922378-05-6
J.J. Quantz, Versuch einer Anweisung die Flöte traversière zu spielen, Berlin 1752
William Waterhouse, „The New Langwill Index“ London, 1993, ISBN 0-946113-04-1
Pillip T. Young , 4900 Historical Woodwind Instruments, London 1993